Wenn Sie sich die Nachhilfe oder Betreuung für Ihr Kind nicht leisten können, unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Antrag auf Fördermittel vom Staat.
Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen, wenn die Schule Ihres Kindes keine Lernförderung anbietet und Sie
– Kinderzuschlag
– Wohngeld
– Arbeitslosengeld II
– Sozialhilfe
– oder Sozialgeld
erhalten.
Sie erhalten den entsprechenden Antrag beispielsweise beim Jobcenter, beim Bürgeramt oder beim Landratsamt.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, kümmern wir uns um die Bezahlung der Nachhilfe! Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie sich hierzu beraten lassen möchten.
Nur 2 Schritte zum passenden Nachhilfe-Angebot:
Solltest du von unserem Angebot nicht überzeugt sein, entstehen für dich keinerlei Verpflichtungen oder Kosten!